Pensionskassen müssen die Vermögen ihrer Versicherten so bewirtschaften, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an Liquidität gewährleistet sind.

Basis dafür bildet eine langfristig ausgerichtete Anlagestrategie, die die Risikofähigkeit und -bereitschaft der Pensionskasse berücksichtigt. Unter Wahrnehmung ihrer treuhänderischen Sorgfaltspflicht haben Pensionskassen-Verantwortliche eine möglichst marktkonforme Rendite unter Inkaufnahme von vertretbaren Risiken zu erzielen. Im Rahmen dieses Prozesses sind sich die Pensionskassen ihrer ethischen, ökologischen und sozialen Verantwortung bewusst. Sie berücksichtigen aus Eigeninitiative Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Aspekte (ESG-Kriterien).

«Die Anlagepolitik ist Sache der paritätischen Organe.»

ESG-Kriterien sind Teil der ökonomischen Risiken und müssen durch die Pensionskassen entsprechend analysiert werden. Das liegt im langfristigen Interesse der Versicherten, ohne dass dabei Renditeeinbussen in Kauf genommen werden müssten. Es geht um die langfristige Werthaltigkeit der Anlagen. Wie Pensionskassen diesen Risiken im Rahmen des Anlageprozesses konkret Rechnung tragen, steht aber immer in der Verantwortung der obersten Führungsorgane der Pensionskassen. Sie tragen letztlich auch die treuhänderische Verantwortung für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Bewirtschaftung der Vermögen ihrer Versicherten. Es braucht diesbezüglich keine Regulierung des Gesetzgebers, die nur zu zusätzlichem Aufwand, aber zu keinem Zusatznutzen führt.

Vor diesem Hintergrund stellen wir positiv fest, dass immer mehr Pensionskassen ESG-Kriterien berücksichtigen. Gemäss einer kürzlich von Swiss Sustainable Finance (SSF) publizierten Schweizer Marktstudie für nachhaltige Investitionen beträgt das Gesamtvolumen nachhaltiger Investitionen bei den Pensionskassen Ende 2019 403 Milliarden Franken (Vorjahr 250 Milliarden Franken).

Wissensvermittlung fördert eigenverantwortliches Handeln

Für den ASIP als Fachverband stehen seit Jahren die Wissensvermittlung und die Sensibilisierung für dieses Thema im Vordergrund. Wir haben in einem Leitfaden für Vermögensanlagen von Pensionskassen Grundsätze zur Umsetzung einer verantwortungsvollen Anlagepolitik definiert (vgl. www.asip.ch). Ergänzend zum Leitfaden haben wir zudem ein Video zur Thematik erstellt.

Fazit

Die Anlagepolitik ist Sache der paritätischen Organe. Zu beachten ist, dass die Europäische Union einen Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums» erstellt hat, der auch Auswirkungen auf die Schweiz haben wird. Im Rahmen der Diskussion um das CO2-Gesetz werden diese Fragen immer relevanter.

Auch wenn Nachhaltigkeitskennzahlen vermehrt in die Berichterstattung der Investoren gehören, will der ASIP keine automatische Übernahme der EU-Massnahmen. Der Entscheid bezüglich Umsetzung und Umfang des Reportings liegt immer beim obersten, die Verantwortung tragenden Führungsorgan der Pensionskasse. Es wäre zum Beispiel falsch, den Pensionskassen-Verantwortlichen vorzuschreiben, nur noch in Titel zu investieren, die als klimaverträglich und/oder ESG-konform qualifiziert werden. Bezüglich der Ausgestaltung der optimalen Anlagestrategie und deren Umsetzung bieten die aktuellen Bestimmungen den Pensionskassen genügend hohe Flexibilität.

Autor

Hanspeter Konrad, lic. iur. Rechtsanwalt, ist Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP mit Sitz in Zürich. Der ASIP bezweckt als Fachverband die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein. www.asip.ch

Illustrationsbild: © adobestock / Khongtham