von Daniela Stoffel, Staatssekretärin für internationale Finanzfragen im EFD

Alle reden zurzeit von Sustainable Finance. Aber handeln sie auch danach? Das ist gar nicht so leicht festzustellen. Denn wer würde heute noch behaupten, seine oder ihre Produkte oder Dienstleistungen seien nicht nachhaltig?

Deshalb hat der Bundesrat nun Eckwerte zur künftigen verbindlichen Klimaberichterstattung von grossen Schweizer Unternehmen beschlossen. Denn nur so können Investoren, Kunden und Behörden beurteilen und vergleichen, wie nachhaltig sich ein Unternehmen tatsächlich verhält.

Die finanzielle Klimaberichterstattung soll nach den internationalen Kriterien des TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) erfolgen.

Die öffentliche Berichterstattung umfasst einerseits das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht. Anderseits muss offengelegt werden, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima beziehungsweise die Umwelt hat.

Die verbindliche Umsetzung der TCFD-Empfehlungen soll voraussichtlich ab 2024 für das Geschäftsjahr 2023 mittels einer separaten Vollzugsverordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative erfolgen. Mit diesem Vorgehen soll die Rechtssicherheit erhöht werden.

Erst diese Transparenz, basierend auf verbindlichen und international vergleichbaren Kriterien, kann aufzeigen: Es können auf Worte Taten folgen …