Nachhaltige Geldanlagen sind in aller Munde, doch welche Aspekte umfasst ein aussagekräftiges Investment Reporting und welchen Anforderungen wird ein Nachhaltigkeits-Reporting zukünftig entsprechen müssen?
«Es gilt, die eigene Anlagepolitik gezielt zu steuern.»
Das Investment Reporting ermöglicht dem Anleger die Entwicklung seiner Investments regelmässig zu überwachen. Es stellt ein Steuerungsinstrument über die Einhaltung seiner Anlagepolitik dar, um Risiken zu identifizieren, zu verstehen und gegebenenfalls Veränderungen einzuleiten und bildet damit das Fundament für eine wirksame Vermögensüberwachung und -sicherung.
Handlungsbedarf vorhanden
Anleger werden mittlerweile mit einer Flut von «nachhaltigen» Investmentmöglichkeiten konfrontiert. Doch anhand welcher «Nachhaltigkeits»-Kennzahlen kann dieses Angebot beurteilt und verglichen werden?
Dabei vergisst insbesondere der institutionelle Anleger oft die «erste» Frage zu stellen: Über welche Nachhaltigkeitskennzahlen verfügt seine aktuelle Vermögensveranlagung und besteht hierbei ein Handlungsbedarf? Ein spezifisches Nachhaltigkeits- oder erweitertes Investment Reporting unterschützt den Anleger bei seiner Orientierung.
Nachhaltigkeitskennzahlen und Reportingbausteine
Die heutige Daten-Praxis unterscheidet verschiedene Formen der Nachhaltigkeitskennzahlen: Risiko-, Werte- und Wirkungs-Kennzahlen. Unter Risikokennzahlen werden ESG-Ratings (ESG-Scores; ESG-Letters) sowie Klima-Risikokennzahlen wie Relative Carbon Footprint oder Weighted Average Cabon Intensity subsumiert. Dabei können diese Kennzahlen basierend auf Emittenten, Fonds oder als Gesamtportfolio ausgewiesen werden.
Werte-Kennzahlen ermöglichen Aussagen über Investitionen in umstritten Geschäftsfelder; Verstösse gegen UN Global Compact oder über Verletzungen schwerwiegender Kontroversen zum Beispiel im Bereich der Arbeitnehmerrechte. Wirkungskennzahlen werden zumeist mittels der sogenannten UN-Nachhaltigkeitsziele dargestellt. Güte-Kennzahlen hingegen wie zum Beispiel «ESG-Data Coverage» (maximal 100 Prozent) ermöglichen dem Anleger eine Einschätzung über die Daten-Aussagekraft. State of the Art Reportings erlauben darüber hinaus Analysen zu Aufschlüsselung nach Ratingklassen, Branchensektoren sowie Emittenten (high, low und largest positions) sowie den Vergleich zu adäquaten Benchmarks als auch Peer-Groups.
Ein Blick über den regulatorischen Gartenzaun
In Brüssel macht die Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums Fortschritte – Asset Manager und Anleger sollten sich auf die neue Lage einstellen. So müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen zukünftig in der Anlageberatung die «Nachhaltigkeitspräferenzen» ihrer Kunden abfragen.
Im Zuge der zunehmenden Fokussierung auf das Reporting zu ESG-Themen hat die Europäische Union daher bereits Ende 2019 die neue Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten verabschiedet. Die neue EU-Verordnung tritt sodann am 10. März 2021 in Kraft (MiFID; ESG Disclosure).
Reporting Trends
Gemessen an dem, was von Seiten der Politik künftig an Regulierungsmassnahmen zu erwarten sein wird, sind diese Massnahmen nur der Anfang. Weitere werden folgen und erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Kapitalmärkte haben.
So zeichnen sich derzeit Kennzahlen wie Climate Value at Risk oder Klima-Pfad-Szenarien ab. Darüber hinaus wird Anbietern von Reporting-Technologie Lösungen (Automatisierungsprozesse; Daten-Individualisierung sowie Sprachvielfalt) vermehrt Aufmerksamkeit beigemessen.
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Illustrationsbild: © adobestock/photosky99
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