Neue EU-Regulierungen liefern Standards und Vorgaben für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Impact-Messungen können diese jedoch nicht ersetzen.

Die EU hat weitreichende Regulierungen verabschiedet, damit Finanzflüsse wirksamer in Richtung Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung gelenkt werden können. Dies ist nötig, um die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen und das Übereinkommen von Paris zu erreichen. Die Regulierungen gehen in die richtige Richtung. Impact-Ratings, die die Nachhaltigkeitswirkungen von Portfolios und Einzelinvestitionen bewerten, sind dennoch weiterhin erforderlich. Sie sind eine essenzielle Voraussetzung dafür, dass InvestorInnen zuverlässig zu gesellschaftlichen Zielen beitragen können.

Was können die EU-Regulierungen, was nicht?

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR) und Benchmarking-Verordnung (BMR)
Die SFDR1 und BMR2 verlangen, dass Nachhaltigkeitsindikatoren zur Wirkungsbewertung von Investitionen resp. Indizes offengelegt werden. Diese Indikatoren verbessern die Messbarkeit, sind jedoch durch die Fülle an Einzelinformationen wenig hilfreich für zielgerichtete Investitionsentscheidungen. Dazu sind Bewertungen erforderlich, die die gesamthaften Nachhaltigkeitswirkungen bewerten.

EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie3 definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch gelten und damit «compliant» sind. Sie umfasst sechs Umweltziele, von denen Klimaschutz und Klimaanpassung bereits ausgearbeitet sind. Um «compliant» zu sein, müssen investierte Aktivitäten zu mindestens einem dieser Umweltziele beitragen, ohne andere
Umweltziele oder soziale Mindeststandards erheblich zu verletzen.

Die Taxonomie setzt wichtige Standards, hat jedoch auch wesentliche Schwächen. Die Compliance-Bewertung ist rein binär und erlaubt keine Graduierung. Das bedeutet z.B. dass investierte Aktivitäten, die vom Compliance-Schwellenwert weit entfernt sind, und solche, die nahe dran sind, nicht unterscheidbar sind. Weiterhin ist unklar, ob Aktivitäten, die nicht «compliant» sind, eine negative Wirkung aufweisen oder von der Taxonomie nicht abgedeckt wurden. Denn die Taxonomie deckt nicht alle umweltrelevanten Wirtschaftsaktivitäten ab.

Abbildung 2: Inrate ESG-Impact-Ratings von Unternehmen
Das Inrate Impact-Rating basiert auf Bewertungen des Impacts von Produkten und Dienstleistungen entlang gesamter Wertschöpfungsketten, des Managements der Corporate Social Responsibility (CSR) und der Kontroversen. Das Ergebnis sind Impact-Grades von A+ bis D-. Bewertungen im A- und B-Bereich stehen für einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, im C- und D-Bereich für einen negativen.

Impact-Ratings für gezielte Wirkungsverbesserungen

Inrate ESG-Impact-Ratings (siehe Abbildung 2) bewerten den Beitrag von Investitionen zur Nachhaltigkeit auf einer kardinalen Skala. Abbildung 1 illustriert die Vorteile des Impact-Ratings gegenüber der Taxonomie-Compliance-Bewertung. Letztere lässt einen grossen Graubereich an investierten Aktivitäten, die nicht compliant sind. Sie ist zudem unzuverlässig: Ein Portfolio mit einem höheren Compliance-Anteil hat nicht zwangsläufig eine positivere Wirkung. Erst das Impact-Rating erlaubt, klare Ziele zu setzen und zielgerichtete Massnahmen zu ergreifen, um die Wirkung von Portfolios via Selektion, Engagement und Voting zu verbessern.

Fazit

Die EU-Regulierungen verbessern die nachhaltigkeitsbezogene Transparenz erheblich. Aufgrund ihrer Schwächen sind sie jedoch primär für das Compliance-Reporting relevant. Erst zuverlässige, wissenschaftlich basierte Impact-Ratings erlauben eine Bewertung und gezielte Verbesserung der Nachhaltigkeitswirkung von Investitionen.

Inrate wird bis Ende Jahr 2021 Compliance-Daten zur SFDR, BMR und EU-Taxonomie zur Verfügung stellen und ist Vorreiterin im Bereich Impact-Ratings. r

1 Verordnung (EU) 2019/2088.
2 Verordnung (EU) 2019/2089.
3 Verordnung (EU) 2020/852.

Facts

Inrate ist der Spezialist für Impact-Bewertungen. Unsere ganzheitlichen Bewertungen decken gesamte Wirkungsketten ab und wurden für Unternehmen, Gebietskörperschaften und Immobilien spezifiziert. Aufgrund der Konsistenz der Ansätze ist eine Vergleichbarkeit des Impacts über verschiedene Anlageklassen hinweg – Aktien, Schuldverschreibungen, Private Equities und Immobilien – möglich. Die Impact-Bewertungen eignen sich für
Portfolio-Analysen, Selektion, Voting,
Engagement und Compliance.

Unternehmen
Inrate ist die älteste Nachhaltigkeits-Ratingagentur der Schweiz und eine der letzten unabhängigen Rating-Agenturen weltweit. Inrate verfügt in der Schweiz und über eine Drittfirma in Indien über 50 Mitarbeitende. Unser Recherche-Universum umfasst u.a. Schweizer Aktientitel (SPI-Mitglieder) und alle in der Schweiz kotierten Anleihen sowie weltweit sämtliche im MSCI World und MSCI Emerging Markets vertretenen Unternehmen.

Dienstleistungen

  • ESG-Impact-Ratings von Unternehmen und Gebietskörperschaften und Best-in-Class-Ansätze
  • SDG-Impact-Bewertungen von Unternehmen
  • Climate-Impact-Messung (Scope 1-3) von Unternehmen (Carbon Intensities und Footprints)
  • Ausschlussscreenings
  • ES-Impact-Bewertungen von Immobilien
  • Voting- & Engagement-Dienstleistungen (Marke zRating)
  • Compliance-Daten zu SFDR, BMR und EU-Taxonomie (per Ende 2021)

Dr. Regina Schwegler
Head of Research

Inrate AG – Sustainable Investment Solutions
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